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Bei einer Kfz-Versicherung kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern auch auf die Leistungen. Deshalb erhalten Sie nach dem Ausfüllen unseres Kfz-Ver­sicherungs­vergleich neben einem Preis­vergleich auch eine Übersicht über alle wichtigen Leistungen der Versicherungen.

Tipps und Hinweise

Worauf Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten sollten:

Schadenfreiheitsklassen

Wer längere Zeit keinen Unfall verursacht, zahlt am Ende nur noch einen Bruch­teil des ursprünglichen Ver­sicher­ungs­beitrags. Ver­sicher­ungen belohnen das unfall­freie Fahren mit der entsprechenden Schaden­frei­heits­klasse (SF-Klasse). Diese bleibt selbst beim Wechsel der Versicherung gleich.

Autoschutzbrief

Die meisten Ver­sicherungs­gesell­schaften bieten neben der KFZ-Ver­sicher­ung auch eine Auto­schutz­brief. Dieser bietet Ihnen im In- und Ausland eine schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen. Ähnlich zu einer Mit­glied­schaft in einem Auto­mobil­club übernimmt die Ver­sicher­ung Kosten für Pannen­hilfe, Bergung des Fahr­zeugs, Rück­trans­port, Miet­wagen oder weiteren Leistungen.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursachen Sie einen Unfall durch grobe Fahr­lässig­keit, kann sich Ihre Ver­sicher­ung weigern den Schaden in vollem Umfang zu über­nehmen. Achten Sie daher vor Ab­schluss einer Kfz-Ver­sicher­ung darauf, dass der Versicherer auf den Einwand grober Fahr­lässig­keit verzichtet und Sie auch weiter­hin den vollen Ver­sicherungs­schutz erhalten.
Beispiele für grobe Fahr­lässig­keit:

  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stop-Schildes
  • Ablenkung während der Fahrt z.B. durch Handy
  • überhöhte Geschwindigkeit
Tierbisse

Den besten Schutz gegen Tier­bisse bietet eine gute Ver­sicher­ung. Hier sollte allerdings nicht nur der Biss, sondern auch ent­stehende Folge­schäden mit­ver­sichert sein. Wichtig ist auch, dass die Ver­sicherung nicht nur bei Mardern, sondern bei Tier­bissen aller Art eintritt.

Neupreisentschädigung

Vor allem in den ersten Monaten verliert Ihr Neu­wagen enorm an Wert. Im Falle eines Dieb­stahls oder Total­schadens erstatten Ver­sicher­ungen meist nur den Wieder­be­schaff­ungs­wert. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Ver­sicher­ung in einem solchen Fall den Neu­preis innerhalb der ersten 24 Monate erstattet und auch Ersatz­teile zum Neu­wert mitversichert.

Worauf Sie bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung achten sollten:

Ordentliche Kündigung

Kfz-Versicherungen lassen sich in der Regel zum 31.12. kündigen. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30.11. beim Versicherer einge­gangen sein muss. Aber Achtung: Nicht alle Ver­sicher­ungen enden zum 31.12.! Bitte beachten Sie das verein­barte Ver­sicher­ungs­ende auf Ihrem aktuellen Versicherungs­schein.

Außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung aller­dings vor Vertrags­ende kündigen, geht dies nur wenn Sie ein Sonder­kündigungs­recht haben. Die häufigsten Gründe sind:

  • Fahrzeug­wechsel: Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie Ihre Kfz-Versicherung vor Ablauf der verein­barten Vertrags­laufzeit kündigen. Bereits geleistete Prämien­zahlungen werden dann anteilig zurückerstattet.
  • Beitrags­erhöhung: Erhöht der Versicherer seine Beitrags­sätze ohne das sich an den Leistungen etwas ändert, haben Sie das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung. Die Versicherung ist verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Erhöhung zu informieren. Danach haben Sie einen Monat Zeit vom Vertrag zurückzutreten.
  • Schadensfall: Im Schadens­fall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonder­kündigungs­recht. Ungeachtet dessen, ob die Versicherung die Regulierung des Schadens übernimmt oder nicht, beginnt die Kündigungs­frist von vier Wochen nach Abschluss der Verhandlungen. 

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